Die Lokale Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Birkenfeld – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sieht für das Kalenderjahr 2018 die folgenden Vergabekriterien vor:
- Projektförderung mit bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten
- jedoch höchstens bis zu einer Summe von 7000€
Kleinstprojekte
Bei Kleinstprojekten bis 500€ kann auf den Eigenanteil unter folgenden Bedingungen verzichtet werden:
- Bei spontanen Aktionen als Kundgebungen oder Demonstrationen gegen rechte oder menschenfeindliche Gruppierungen.
- Bei Aktionen die in der Öffentlichkeit stattfinden und eine Kofinanzierung (z.B. Eintrittsgelder) nicht erreicht werden kann.
Jugendfonds
Die Mittel des Jugendfonds werden durch den Kreisjugendring in Absprache mit seinen Mitgliedsverbänden und den Koordinierungsstellen verwaltet. Die Verwendung der Mittel sowie die Projekte, müssen partizipativ durch junge Menschen bis 27 Jahre ausgearbeitet und verausgabt werden.
Die Anträge
Die Anträge zur Projektförderung, müssen mit einer Projektskizze und einem vollständigen Finanzierungsplan bis spätestens 14 Tage vor den Begleitausschusssitzungen gestellt werden. Das Formblatt für die Antragstellung finden Sie auf unserer Download-Seite. Spätestens zwei Monate nach der Veranstaltung muss ein vollständiger Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dieser umfasst einen Sachbericht (Teil I) und eine Belegliste (Teil II) mit den Kopien aller aufgelisteten Belege. Das Formblatt für den Sachbericht finden Sie auf unserer Download-Seite. Sie haben eine Idee und möchten Ihr Projekt umsetzen? Wir haben den möglichen Ablauf eines Projekts von der Idee bis zum Abschluss zusammengefasst: Antrag zur Projektförderung stellen.