Die Lokale Partnerschaft für Demokratie im Nationalparklandkreis Birkenfeld, Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention, sieht ab dem Kalenderjahr 2024 die folgenden Vergabekriterien vor:
Der Bedarf an Zuschüssen aus dem Bundesprogramm darf nicht höher sein als die Euro 61.889,00 die laut Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die Projektförderung zur Verfügung stehen. Im Jahr 2023 wurden zusätzlich für besondere Projekte weitere 38.888.89 € vom Bund bewilligt. Im Jahr 2024 wird der Verteilungsschlüssel wie folgt angewandt:
- Projektförderung mit bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten
- In Ausnahmefällen kann der Begleitausschuss eine 100-Prozent-Förderung beschließen
- Jedoch höchstens bis zu einer Summe von Euro 9.999,99
Die Mittel sollen so weit wie möglich mit Sponsoring, Spenden und öffentliche Mittel (Kreis, Stadt, Landes und Bundesmittel) ergänzt werden. Weiterhin soll durch Eigenanteil bzw. Drittmittel, die die Träger der Projekte aufbringen eine Erhöhung der Projektsumme erreicht werden.
Weitere projektgebundene Förderungen und Spenden zählen zu den Eigenmitteln der Träger.
Die Projekte sollten sich an den Leitzielen der Partnerschaft orientieren.
Kleinstprojekte
Bei Kleinstprojekten bis Euro 500 kann auf den Eigenanteil unter folgenden Bedingungen verzichtet werden:
- Bei spontanen Aktionen als Kundgebungen oder Demonstrationen gegen rechte oder menschenfeindliche Gruppierungen.
- Bei Aktionen die in der Öffentlichkeit stattfinden und eine Kofinanzierung (z.B. Eintrittsgelder) nicht erreicht werden kann.
Die Anträge
Die Anträge zur Projektförderung, müssen mit einem Projektantrag und einem vollständigen Finanzierungsplan bis spätestens 21 Tage vor den Begleitausschusssitzungen gestellt werden.
Die Anträge werden im Vorfeld durch die Fach- und Koordinierungsstelle, das federführende Amt und den Coach geprüft und an die Projektträger mit Änderungen zurückgegeben. Die Projektträger verbessern im Anschluss die Anträge und reichen diese erneut ein. Damit wird gewährleistet, dass der bereits verbesserte Antrag im Begleitausschuss vorgelegt wird.
Das Formblatt finden Sie auf dieser Internetseite unter „downloads„.
Spätestens zwei Monate nach der Veranstaltung muss ein vollständiger Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dieser umfasst einen Verwendungsnachweis (Teil I) und eine Belegliste (Teil II) mit den Kopien aller aufgelisteten Belege. Die Original-Belege müssen, sofern nicht eingereicht, mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (Aufbewahrungsfrist beginnt am nächsten 1. Januar).
Diese Formblätter können ebenfalls von der Homepage der Partnerschaft unter „downloads“ heruntergeladen werden.
Der Jugendfonds
Die Mittel des Jugendfonds werden durch den Kreisjugendring und die Fach- und Koordinierungsstelle verwaltet. Die Verwendung der Mittel sowie die Projekte, müssen partizipativ durch junge Menschen bis 27 Jahre ausgearbeitet und verausgabt werden.